Bei der Pflegestufe I muss der Pflegebedürftige bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach die Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Dies muss mindestens 90 Minuten betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege 45 Minuten entfallen.
Bei der Beantragung der Pflegestufe sind wir Ihnen gern behilflich. |
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