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Bei der Pflegestufe II muss der Pflegebedürftige bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens drei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach die Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Die Verrichtungen müssen aber mindestens drei Stunden betragen, hierbei müssen zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Bei der Beantragung der Pflegestufe sind wir Ihnen gern behilflich. |