Bei der Pflegestufe III, d.h. Schwerstpflegebedürftig, muss der Pflegebedürftige bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität rund um die Uhr, auch Nachts der Hilfe bedürfen.
Die Hilfe muss mindestens fünf Stunden betragen, auf die Grundpflege müssen vier Stunden entfallen.
Bei der Beantragung der Pflegestufe sind wir Ihnen gern behilflich. |
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